Das Stuttgarter Schuldbekenntnis der Evangelischen Kirche von 1945

Erstellt am 23. November 2020

Das Schuldbekennntis der Evangelischen Kirche vom Oktober 1945

- von Pfarrer i.R. Rüdiger Löbermann -

Der Wortlaut

Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber den Vertretern des ökumenischen Rates der Kirchen

„Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland begrüßt bei seiner Sitzung am 18./19. Oktober 1945 in Stuttgart Vertreter des Ökumenischen Rates der Kirchen. Wir sind für diesen Besuch um so dankbarer, als wir uns mit unserem Volk nicht nur in einer großen Gemeinschaft der Leiden wissen, sondern auch in einer Solidarität der Schuld. Mit großem Schmerz sagen wir:

Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.

Nun soll in unseren Kirchen ein neuer Anfang gemacht werden. Gegründet auf die Heilige Schrift, mit ganzem Ernst ausgerichtet auf den alleinigen Herrn der Kirche, gehen sie daran, sich von glaubensfremden Einflüssen zu reinigen und sich selber zu ordnen. Wir hoffen zu dem Gott der Gnade und Barmherzigkeit, daß er unsere Kirchen als sein Werkzeug brauchen und ihnen Vollmacht geben wird, sein Wort zu verkündigen und seinem Willen Gehorsam zu schaffen bei uns selbst und bei unserem ganzen Volk.

Daß wir uns bei diesem neuen Anfang mit den anderen Kirchen der ökumenischen Gemeinschaft herzlich verbunden wissen dürfen, erfüllt uns mit tiefer Freude.
Wir hoffen zu Gott, daß durch den gemeinsamen Dienst der Kirchen, dem Geist der Gewalt und der Vergeltung, der heute von neuem mächtig werden will, in aller Welt gesteuert werde und der Geist des Friedens und der Liebe zur Herrschaft komme, in dem allein die gequälte Menschheit Genesung finden kann.
So bitten wir in einer Stunde, in der die ganze Welt einen neuen Anfang braucht: Veni, creator spiritus!"
Stuttgart, den 18./19. Oktober 1945

Die Unterzeichner waren neben den drei Autoren [sc Niemöller, Asmussen, Dibelius]
• Theophil Wurm, Landesbischof der Evangelischen Kirche in Württemberg
• Hans Meiser, Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern
• Heinrich Held, Pfarrer in Essen, später Präses der Evangelischen Kirche im
Rheinland
• Johannes Lilie, Generalsekretär des Lutherischen Weltkonvents, später Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
• Hugo Hahn, Pfarrer, später Landesbischof der Evangelisch-
lutherischen Landeskirche Sachsens
• Wilhelm Niesel, Pfarrer, später Theologieprofessor und Präses des
Reformierten Bundes
• Rudolf Smend, Professor, Staats- und Kirchenrechtler
• Gustav Heinemann, Rechtsanwalt, Synodaler, Laienvertreter, später Bundespolitiker und Bundespräsident

Das Schuldbekenntnis wurde am Mittwoch 07.11.1945, dem Buß- und Bettag, überall in den Gemeinden verlesen – so heißt es in der Legende. Aber tatsächlich machten sich nur 4 Landeskirchen bis 1946 das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ zu eigen!
In Bayern wurde es erst mit dem Amtsblatt vom 15. März 1946 den Pfarrern (!) offiziell zur Kenntnis gegeben – „um Missverständnisse und Fehldeutungen auszuräumen…“ wie es hieß. Man erfüllte seine Informationspflicht.
Die zweite Frage ist: Wurde es überall aufgenommen?
Die Aufnahme war keineswegs positiv. Es gab Proteste, Feindschaft, heute würde man sagen: Es gab da und dort einen Shitstorm und auch die Verweigerung der Verlesung.

Was war eigentlich geschehen?
Die Führer der Bekennenden Kirche drängten auf die Gründung der EKD - ein „Neuanfang“ sollte stattfinden.
Dazu gehörte aber auch als ein Hauptmotiv der Anschluss an die Oekumene.
Hass und Ressentiments auf Seiten der bisherigen Kriegsgegner und von deutschen Truppen besetzten Staaten sollte begegnet werden. Ziel war insbesondere den dortigen zur Reformation zugehörigen Kirchen eine Vorgabe zu liefern für mögliche Hilfen an die notleidende deutsche Bevölkerung.
Man hatte sich ab 15. Oktober in Stuttgart getroffen und erarbeitete am 18./19. Oktober 1945 ein „internes Papier“.
Es war gedanklich lediglich adressiert an die Mitglieder des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK). Seinen anwesenden Vertretern aus den Kirchen in England, USA, der Schweiz, den Niederlanden wurde es relativ formlos übergeben.
Eine Veröffentlichung in Deutschland / in den evangelischen Gemeinden war nicht angedacht.
Aus heutiger Sicht ist zu urteilen:
Man hat die mediale Wirkung völlig unterschätzt, im Blick auf die Teilhabe der Öffentlichkeit die Herausgabe des Papiers blauäugig gehandhabt. Die aus heutiger Sicht unprofessionelle Handhabung mag rückblickend verständlich sein.

In den Formulierungen ist das Bekenntnis bestimmt durch die Themen der Zeit:
• Entlastung,
• Selbstrechtfertigung,
• Bestätigung des Bildes der (westl.) Besatzungsmächte, bei denen die Kirchen nicht im Visier einer Entnazifizierung standen: Man hatte entschieden, die Kirchen als einzige unter den Großorganisationen nicht zu „durchleuchten“.

Deshalb bemühte man sich um den Tenor:
Wir wussten nichts - Schuld liegt nur bei der Partei und der Person Adolf Hitlers.

Und intern verfolgte man gleichzeitig Ziele, die nicht beschädigt werden sollten, nämlich

  • die Integration von Parteimitgliedern
  • die Entlastung der Angeklagten in Nürnberger Prozessen u.a.
  • die „Seelsorge an dem betroffenen Volk“, d.h.
  • das gegenwärtig empfundene, dem deutschen Volk (!) angetane Unrecht solidarisch mitzutragen im Einsatz für Vertriebene, für Bombenopfer, in der Bekämpfung von Hunger und Armut, in der Klage über das Unrecht der Besatzung…

Auf keinen Fall sollte wieder von einer „Kriegsschuld“ wie 1918 geredet werden. Denn die verheerende Wirkung der sog. Kriegsschuldfrage für die politische Entwicklung in Deutschland in den Jahren 1919 bis zu 1933 war allgegenwärtig. Jede Neuauflage sollte vermieden werden.

Deshalb wurde die Formulierung gewählt, dass „dem Geist der Gewalt und der Vergeltung, der heute von neuem mächtig werden will, in aller Welt gesteuert werde und der Geist des Friedens und der Liebe zur Herrschaft komme, in dem allein die gequälte Menschheit Genesung finden kann.“
So versuchte man die Selbstdarstellung als Opfer in den Vordergrund zu rücken.
Übrigens tendierte das Hirtenwort der kath. Bischöfe vom August 1945 zu ähnlichen Konstruktionen – wenn auch unter anderen Voraussetzungen. Denn für die römisch-katholische Kirche in Deutschland / im bisherigen Deutschen Reich war die Beziehung nach Rom und die Einbettung in die Weltkirche ungebrochen und blieb fraglos bestehen. Für die evangelischen Kirchen bedeuteten aber die Reichsgrenzen auch Grenzen der Beziehungen.

Die Erklärung hat freilich eine Vorgeschichte:
Für die Kirchen der Reformation in Deutschland ist zunächst die fast durchgehende Akzeptanz der Kanzlerschaft Adolf Hitlers festzustellen.–
Staatstreue war ein Kennzeichen, denn „alle Obrigkeit ist von Gott“, Rö 13 – „jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat… „ so M. Luther, Von weltlicher Obrigkeit – Wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei, 1523. Das war die Orientierung.
Grenzziehungen wurden zwar in jenen Jahren beschworen, aber sie wurden eher an der „Innerlichkeit“ des Glaubens zugelassen, am Seelenheil und am Buchstaben der kirchlichen Lehre und Ordnung.
Später wurde dieses Verhalten gepriesen als Bemühung, „im Innern“ „intakt“ geblieben zu sein. Als Selbstbezeichnung wurde das Merkmal der „intakten Kirchen“ schließlich ab Kriegsende kolportiert: Man war kompromisshaft, verhandelnd.
Die Bedenken gegenüber „konfessionellen“ Beschädigungen im Sinn der papiernen Bekenntnistreue waren häufig gewichtiger als die ggf. geforderte Solidarität der unterschiedlich verfassten Landeskirchen.

Weitgehend wurden Proteste unterschlagen
Zu nennen sind hier - punktuell und ohne Vollständigkeit -
• der schon früh formulierte Protest des Erlanger Professors Hermann Sasse: Schon vor 1933 wandte er sich gegen das sog. „positive Christentum“, und gegen die damit verknüpfte Vernebelung der Absichten und Folgerungen des Parteiprogramms der NSDAP. Er lehnte jedes Bündnis und jedes Vertragsverhältnisses mit dem NS-Staat ab, wurde dafür aber in der Kirche und innerhalb der Fakultät eher schweigend übergangen.
• die Barmer Theologische Erklärung:
Besonders in lutherisch verfassten Landeskirchen äußerte sich Ablehnung aus bekenntnistheologischen Gründen, so wie auch die Gründung der Bekennenden Kirche (BK) und die Bildung einer Vorläufigen Kirchenleitung der BK als bekenntniswidrige Unionsbestrebungen mit Vorbehalten betrachtet wurden.
• Karl Barth, aber auch die VKL der BK, hatte sich frühzeitig, im Umkreis der sogenannten Sudentenkrise über die wahrzunehmende Kriegsgefahr geäußert.
Am 27.09.1938 hatte Karl Barth bereits ein Schuldbekenntnis im Blick auf einen drohender Krieg abgelegt. Dies hat aber kaum Beachtung gefunden (oder vielleicht eher Verachtung). Politisch wurde es als Landesverrat, als Sabotage bezeichnet und mit beflissener, eiliger Distanzierung der Landesbischöfe quittiert.
Ergebenheitsadressen wurden an die Reichsführung gerichtet, und
Zustimmungen durch „renitente“ Pfarrer intern mit Gehaltskürzungen,
Beurlaubungen, auch mit Entlassungen „geregelt“.
• Dietrich Bonhoeffers Ausspruch wird überliefert: Nur wer für die Juden schreit, darf gregorianisch singen“ und er formulierte mitten im Krieg das Schuldbekenntnis: „Sie (die Kirche) ist schuldig geworden am Leben der schwächsten und wehrlosesten Brüder Jesu Christi.“ (s.a. Ethik)
Bonhoeffer wurde übergangen (ein besonderes Kapitel bis 25 Jahre nach seinem Tod). Er wurde, wie berichtet wird, selbst innerhalb der BK nach
dem 20.07.1943 in Fürbitten verschwiegen
• Martin Niemöller, in der Leitung der BK und selbst im KZ, wurde eher totgeschwiegen oder diffamiert als kommunistisch beeinflusst. Er hat beim Gottesdienst zu Beginn jener Stuttgarter Tagung in seiner Predigt die Schuld der vergangenen 12 Jahre ebenso deutlich benannt wie Hans Asmussen.

Von den anderen späteren Unterzeichnern des Stuttgarter Schuldbekenntnisses waren vorher kaum deutliche Worte zu Terror-Maßnahmen, Judenverfolgung oder Kriegsverbrechen zu hören.
Die Andienung des freiwilligen Führereids für Pfarrer 1937 wies sogar eher in eine andere Richtung.

Diese Vorgeschichte war in Stuttgart 1945 präsent.
Daneben standen gleich in den ersten Wochen nach Kriegsende Aussagen über die Schuld, die jenseits der Machtstrukturen des Obrigkeitsstaats angehäuft wurde – ausgesprochen von Niemöller, Bodelschwingh, K. Barth, Asmussen und einzelnen anderen Pfarrern.
Aus diesen Einzeläußerungen und persönlichen Stellungnahmen – besonders von Martin Niemöller und Hans Asmussen - wurde schließlich jenes Bekenntnis zusammengestellt.

Otto Dibelius aus Berlin brachte sich in den Kreis der Stichwortgeber ein und übernahm schließlich die Formulierung des Konsenspapiers. Gegen die Tendenzen, die Dibelius vorgab, gelang es Martin Niemöller sozusagen im letzten Augenblick, zwei scheinbar kleine, aber bedeutende Änderungen einzubringen.

Anstelle der Aussage „Es ist ein neuer Anfang gemacht – brachte er ein: „es s o l l ein neuer Anfang gemacht werden“.
Und er fügte ein gewichtiges „durch uns“ ein:
Durch u n s ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden.

Das Papier wurde an die Delegation des ÖRK übergeben (u.a. zugegen Wilhelm Adolf Visser t‘ Hoofft aus den Niederlanden, Bischof George Bell aus England).
An eine weitere Veröffentlichung wurde dabei nicht gedacht.
Diese geschah aber Ende Oktober sozusagen durch Indiskretion innerhalb der britischen Besatzungszone, zunächst durch eine Kieler und dann durch eine Hamburger Zeitung. Und die Überschriften setzten ein Vorzeichen, das so im Text gar nicht genannt wurde: Kirche gesteht deutsche Kriegsschuld ein.
Damit war ein Reizwort für explosive Debatten in die Öffentlichkeit geworfen - ein Thema, das gerade vermieden werden sollte.
Notgedrungen (im wörtlichsten Sinn) wurde der Text dann zum Buß- und Bettag Gemeinden zur Verfügung gestellt – allerdings unkommentiert, ohne Hinweis auf Zweck, Hintergründe… Und so wurde sogar das Recht auf jene Verlautbarung angezweifelt.

Aus heutiger Sicht:
Aus heutigem Denken und Wissen über Zusammenhänge, auch nach einer Jahrzehnte dauernden Geschichte der Suche nach einem gültigen Narrativ zu der Zeit des sogenannten Kirchenkampfes, stellen wir eine ganze Reihe von Defiziten jener Stuttgarter Erklärung fest.

• Dem Bekenntnis fehlte der zeitraubende Prozess tiefgehender Selbsterkenntnis.
Kurz nach Kriegsende und dem Ende der Naziherrschaft formuliert war es noch weit entfernt vom Gedanken einer Aufarbeitung eigener Schuld.
Es war eher ein Schritt zum Versuch der Rechtfertigung – noch kaum ein befreiender, lösender Schritt.
• Das Versagen der Kirche insgesamt wurde nicht thematisiert. Es wurde ein Gegeneinander aufgebaut: hier Kirche und Evangelium – dort dämonische Mächte, die überwältigt haben. Damit wurde praktisch die persönliche und kirchliche „Entschuldung“ intendiert.
• Das, was wir heute erwarten würden, wurde nicht thematisiert: die Verbrechen an Juden und anderen Personengruppen (obwohl im Vorfeld in den persönlichen Schulderklärungen deutlich benannt). Allerdings ist die Verdeutlichung nötig: Auch außerhalb der Kirche hat erst die nachfolgende Generation begonnen, den Vorgang Shoah / Holocaust in seiner Gesamtheit zu realisieren.
Als Opfergruppe stellte sich die Kirche selber dar. Andere mögliche Opfer- Gruppen konnten bestenfalls in dieses Bild hinein-gedacht werden.
• Es wurde ein Komparativ formuliert: dass wir „nicht mutiger, nicht treuer, nicht fröhlicher, nicht brennender…“. Dahinter konnte das Narrativ einer insgesamt mutigen, fröhlichen, treuen, brennenden, und darin aktiv Widerstand leistenden Kirche aufgebaut werden.
• Man hat eingestimmt in das Bild der Unwissenheit (obwohl von zahlreichen Pfarrern widersprochen), um „frei“ zu sein für die gegenwärtigen Sorgen des Hungers, der Wohnungsnot, der Vertreibung, der Integration der Kriegsheimkehrer…
• Die Fragen der Ethik – nicht des Rechtes – sind nicht erkannt worden:

  • vergleichbar in dieser Woche zugespitzt in der Auseinandersetzung um die juristischen – oder doch weiter gehenden? – Gutachten zum Missbrauch innerhalb der röm.-kath. Kirche, oder
    – in der Diskussion um den Artikel eines bayer. Pfarrers unter dem Titel „Ein Christ kann ertrinken lassen“.

Jenseits davon bleibt aber die Bedeutung!

Das Stuttgarter Schuldbekenntnis hat einen bleibenden Anstoß gegeben für das Nachdenken über eine Kirche in Verantwortung gegenüber öffentlichem Handeln. Verantwortung wurde aus der Privatsphäre und der Sorge um den binnenkirchlichem Selbsterhalt herausgeholt. Für Kirche wurde die Aufgabe neu geschrieben, dass sie auch öffentlich Position zu beziehen hat, als Vermittlerin von Hoffnung, die politisch, sozial, öffentlich wirksam und fassbar wird, dass sie Menschen auch nicht allein lassen darf in weitgreifenden Ängsten (so auch in Corona-Zeiten).

Die Stuttgarter Erklärung gab und gibt einen deutlichen Anstoß zu ethischer Verantwortung – auch heute, wenn Angriffe auf Juden, auf Politikerinnen und Politiker an der Tagesordnung zu sein scheinen, wenn Hass auf Straßen, im Internet, in sozialen Medien sich breit macht.
Sie wird erinnert an Welt- und Schöpfungsverantwortung, konkret wahrnehmbar in den komplexen Themen wie Flüchtlinge, Weltklima, Ernährung, Frieden, dem Gespräch zwischen den Religionen…

Das Bekenntnis weist hin zum Auftrag, gefährliche Entwicklungen wahrzunehmen und zu benennen, sich der Anonymität der Masse nicht zu beugen, sondern Gefahren anzusprechen und den Diskurs darüber zu führen.

Das Bekenntnis bleibt ein Grundzeugnis, ein entscheidendes Dokument für den Schritt zur ökumenischen Gemeinschaft. Es bildet einen ersten Schritt zur Überwindung von Blöcken und Grenzen – innerprotestantisch aber auch besonders zur römisch-katholischen Christenheit.
Und - gerade wegen der Defizite – bleibt es ein Auftrag, „Stachel im Fleisch“, zur Gemeinschaft von Christen und Juden.
Die Defizite wurden und werden wirksam als Aufgabe – auch wenn eine, zwei Generationen darüber hinweggehen mussten sie zu erkennen.

Es bleibt das entscheidende „Es soll ein Anfang gemacht werden“ – immer wieder neu und weiter. Und es bleibt dazu die Bitte, die in dem Dokument am Schluss steht:
Veni creator spiritus – komm, schöpferischer, erneuernder Heiliger Geist.

Der vorliegende Text ist der überarbeitete Text des Konzepts zum Informationsteil innerhalb der Gebetsandacht „punkt7“ am 07. November 2020 in der Kirche St. Anna in Augsburg. Zum zeitlich begrenzten Vortrag wurden zahlreiche Passagen wesentlich verkürzt eingebracht. Die in sehr kurzer Zeit entstandene Ausarbeitung erhebt nicht den Anspruch einer selbstständigen wissenschaftlichen Darstellung, sondern beruht ganz wesentlich auf in der Kürze der Zeit zugängliche Artikel anderer Autorinnen und Autoren:
Mensing, Björn: Pfarrer und Nationalsozialismus. Göttingen 1998
Lepp, Claudia: Die Stuttgarter Schulderklärung. bei www.ekd.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgarter_Schuldbekenntnis (mit umfangreichem Literaturverzeichnis, Stand 2007)
Linck, Stephan: Interview durch Jörg Echtler, 2017, bei www.evangelisch.de
Serup-Bilfeldt, Kirsten: Wie die Kirche ihre Schuld schönfärbte; bei: www.deutschlandfunk.de/stuttgarter-schuldbekenntnis-der-ekd (18.10.2015)
Zonker, Norbert: Bekenntnis im Komperativ (18.10.2020) KAN Quelle: https://www. domradio.de/themen/kirche-und-politik/2020-10-18/bekenntnis-im-komperativ-vor 75-jahren-legte-die-ekd-die-stuttgarter-schulderklaerung-vor
Rohrmann, Sören: Siegerin in Trümmern? Kirchlioche Vergangenheitspolitik in der unmittelbaren Nachkriegszeit, Quelle: http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/241728/kirchliche-vergangenheitspolitik-in-der-unmittelbaren-nachkriegszeit
NN: Vor 75 Jahren: „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ der Evangelischen Kirche. Quelle:
http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/317215/stuttgarter-schuldbekenntnis